Rechtsgebiete

Tätigkeitsbereiche und -Schwerpunkte im Überblick

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den von mir abgedeckten Rechtsgebieten, wobei immer in einem ersten Gespräch die Lage erörtert und das passende weitere Vorgehen abgestimmt werden muss. Sollten Sie also in der Übersicht nicht genau das finden, was Sie suchen, kontaktieren Sie mich gerne für eine einzelfallgerechte Beratung.

Rechtsgebiete
Bild von Franz Dürschmied über Pixabay

Das Rechtsgebiet „Strafrecht“

Das Strafrecht bildet den Kern meiner anwaltlichen Tätigkeit als Strafverteidiger. Maßgebliche Vorschriften sind solche des StGB, der StPO, des BtMG und des KCanG, aber auch andere Rechtsquellen kommen in Betracht.

Ich verteidige Beschuldigte und Angeklagte in sämtlichen Bereichen des allgemeinen Strafrechts. Hierzu zählen insbesondere Vorwürfe wegen Tötungs- und Körperverletzungsdelikten, Eigentums- und Vermögensdelikten wie Diebstahl, Betrug oder Untreue, Gewalt- und Sexualstraftaten, Betäubungsmitteldelikte sowie Verstöße gegen das Waffen- oder Sprengstoffrecht.

Die Verteidigung in Strafsachen hat in jedem Verfahrensabschnitt ihre ganz eigenen Schwerpunkte, setzt regelmäßig jedoch bereits im Ermittlungsverfahren an, etwa nach einer polizeilichen Vorladung, einer Durchsuchung oder einer Beschlagnahme. In dieser Phase übernehme ich die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, beantrage Akteneinsicht und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Ich vertrete meine Mandanten auch die Verteidigung in Rechtsmittelverfahren (also Berufungs- und Revisionsverfahren). 

Das Rechtsgebiet „Steuerstrafrecht“

Das Steuerstrafrecht ist durch komplexe rechtliche und tatsächliche Fragestellungen geprägt. Maßgeblich sind insbesondere Vorschriften der AO und des StGB. Ich vertrete Mandanten aus Viersen und Umgebung bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung, der leichtfertigen Steuerverkürzung sowie bei sonstigen steuerstrafrechtlichen Verstößen.

Die Verteidigung beginnt häufig bereits vor Einleitung eines förmlichen Strafverfahrens, etwa im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung, Maßnahmen der Steuerfahndung oder der Prüfung einer strafbefreienden Selbstanzeige. Ich begleite meine Mandanten durch sämtliche Verfahrensabschnitte – vom steuerlichen Vorverfahren über das Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung vor dem Strafgericht.

Bei Bedarf arbeite ich eng mit Ihrem Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, um eine ganzheitliche und rechtssichere Verteidigung sicherzustellen.

Das Rechtsgebiet „Wirtschaftsstrafrecht“

Im Wirtschaftsstrafrecht verteidige ich insbesondere Unternehmer, Geschäftsführer, Gesellschafter und leitende Angestellte. Typische Vorwürfe betreffen Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Korruptionsdelikte sowie Bilanzstraftaten.

Wirtschaftsstrafverfahren sind häufig umfangreich, aktenintensiv und mit erheblichen wirtschaftlichen sowie persönlichen Risiken verbunden. Neben der strafrechtlichen Verteidigung behalte ich stets auch mögliche berufsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und existenzielle Folgen im Blick. Die Verteidigung erfolgt unabhängig von Instanz und Verfahrensabschnitt.

Das Rechtsgebiet „Jugendstrafrecht“

Jugendstrafrecht findet gem. § 1 JGG Anwendung, wenn ein Jugendlicher oder Heranwachsender eine Tat begeht. Jugendlicher ist dabei jeder, der zur Tatzeit 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, Heranwachsender, wer zur Tatzeit 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist.

Das Jugendgerichtsgesetz folgt dabei dem Maßstab der Verantwortlichkeit gem. § 3 JGG. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit ist danach anzunehmen, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Ziel ist stets der Resozialisierungsgedanke. Anders als bei den Santionen des StGB, deren Härte sich auch nach der sog. Sozialprognose richten, sollen im Rahmen des Jugendstrafrechtes – soweit dies mit Blick auf die Tat und die Persönlichkeit des Jugendlichen / Heranwachsenden möglich ist – sog. Erziehungsmaßnahmen im Fokus stehen, um dem Verurteilten die Auswirkungen seines Verstoßes vor Augen zu führen, ohne ihm, bei seiner – natürlich fortan gesetzeskonformen Lebensweise – all zu große Steine in den Weg zu legen.

Das Rechtsgebiet „Ordnungswidrigkeitenrecht“

Ein weiterer Arbeitsbereich meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt liegt im Ordnungswidrigkeitenrecht. 

a) Verkehrsordnungswidrigkeiten

Im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten vertrete ich Mandanten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstößen, Rotlichtverstößen, Handyverstößen, Fahrverboten sowie drohenden Punkten im Fahreignungsregister. Bereits im Bußgeldverfahren können formelle oder technische Fehler vorliegen, etwa bei Messverfahren oder der Beweiswürdigung. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens oder die Reduzierung von Bußgeld, Punkten und Nebenfolgen.

b) Steuerordnungswidrigkeiten

Auch bei Steuerordnungswidrigkeiten, etwa bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen oder sonstigen formellen Pflichtverstößen, berate und vertrete ich Mandanten. Ein besonderer Fokus liegt auf der Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeit und Steuerstraftat sowie auf der Vermeidung einer Ausweitung des Verfahrens.

5. An das Strafrecht angrenzende Rechtsgebiete

Straf- und Bußgeldverfahren haben häufig Auswirkungen auf weitere Rechtsgebiete. Daher vertrete ich meine Mandanten aus Viersen auch in angrenzenden Bereichen, sofern ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Strafverfahren besteht.

a) Der Rechtsbereich „Verwaltungsrecht“

Im Verwaltungsrecht vertrete ich Mandanten insbesondere bei Maßnahmen mit strafrechtlichem Bezug, etwa bei Fahrerlaubnisentzug, waffenrechtlichen Erlaubnissen, gewerberechtlichen Untersagungen oder sonstigen behördlichen Maßnahmen. Ziel ist es, verwaltungsrechtliche Konsequenzen frühzeitig abzuwehren oder zu begrenzen.

b) Der Rechtsbereich „Zivilrecht“

Im Zivilrecht unterstütze ich Mandanten bei strafrechtlichen Nebenfolgen wie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, Rückforderungsansprüchen oder Adhäsionsverfahren im Strafprozess. Ebenso übernehme ich die Abwehr unberechtigter zivilrechtlicher Forderungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen.

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