Fabian Kremers

Rechtsanwalt und Strafverteidiger
in Viersen & Bundesweit

kompetent · strategisch · persönlich

Schwarz-weiß Porträt eines Mannes mit Brille | KANZLEI:KREMERS

Tätigkeitsbereiche

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger berate und verteidige ich Privatpersonen, Unternehmen und Unternehmensangehörige bundesweit in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren bis zur Strafvollstreckung. Meine Tätigkeitsbereiche umfassen dabei neben dem Kernstrafrecht auch das Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Zudem stehe ich Ihnen in OWi-Verfahren sowie Problemen in angrenzenden Rechtsgebieten zur Seite. 

Nutzen Sie neben den weitergehenden unten verlinkten Informationsseiten auch gerne meine FAQ-Seite oder kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch.

Strafverteidigung ist ein weites Feld. Neben dem Kernstrafrecht, zu dem insbesondere Tötungs-, Körperverletzungs-, Vermögens- und Betäubungsmitteldelikte zählen, bilden auch das Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht den Kern meiner Tätigkeit als Strafverteidiger. 

Daneben betreue ich Mandanten auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie in zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten – bei Kapazitäten auch ohne strafrechtlichen Bezug.

Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch, wenn Sie sich als Privatperson, Unternehmen oder Unternehmensbeteiligter mit eine strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sehen.

Im Strafrecht steht weit mehr auf dem Spiel als lediglich eine finanzielle Forderung. Das sogenannte Kernstrafrecht umfasst insbesondere Vermögens-, Körperverletzungs-, Tötungs- sowie Betäubungsmitteldelikte.

Jugendliche und Heranwachsende unterliegen besonderen Regelungen im Strafrecht. Hier kommt es besonders auf präventive Maßnahmen, eine individuelle Verteidigungsstrategie und das Verständnis für persönliche Hintergründe an.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, um Ihr Anliegen unverbindlich zu besprechen.

Verstöße gegen steuerliche oder wirtschaftliche Vorschriften können für Unternehmen, Unternehmensbeteiligte und auch Privatpersonen schwerwiegende Konsequenzen haben. Das Steuerstrafrecht betrifft Sachverhalte, in denen steuerliche Pflichten verletzt worden sein sollen und deshalb ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Im Wirtschaftsstrafrecht stehen komplexe wirtschaftliche Sachverhalte im Mittelpunkt. 

Ich unterstütze Sie durch kompetente strafrechtliche Vertretung, aber auch in strafrechtlichen Compliance-Fragen, um Risiken gezielt zu minimieren. 

Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht regelt Verstöße, die in der Regel nicht als Straftaten, sondern als gesetzliche Pflichtverletzungen geahndet werden. Die Folgen sind meist Bußgelder, Punkte oder andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen, können aber dennoch erhebliche praktische Konsequenzen haben. Typische Bereiche sind etwa Verkehrsordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Fahren ohne Fahrerlaubnis) sowie Steuerordnungswidrigkeiten (verspätete Abgaben oder fehlerhafte Steuererklärungen).

Ich berate Sie praxisnah, um die Auswirkungen zu begrenzen und Verfahren effizient zu klären.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf. 

Häufig stellen sich im Rahmen eines Strafverfahrens auch zivil- oder verwaltungsrechtliche Fragen. Dank meines juristischen Werdegangs, der sowohl straf- als auch zivilrechtlich geprägt ist, kann ich diese Schnittstellen professionell beurteilen und für Sie strategisch berücksichtigen.

Darüber hinaus übernehme ich – bei Kapazitäten auch ihne strafrechtlichen Bezug – auch rein zivil- und verwaltungsrechtliche Mandate.

Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.

Ein Strafverfahren durchläuft verschiedene Verfahrensabschnitte – vom Ermittlungsverfahren über das Zwischen- und Hauptverfahren bis hin zum Rechtsmittel- und Strafvollstreckungsverfahren. Jeder dieser Abschnitte bringt seine ganz eigenen rechtlichen Herausforderungen und strategische Fragestellungen mit sich.

Kommt es in der ersten bzw. zweiten Instanz nicht dem gewünschten Ergebnis, kann es zweckmäßig sein, ein Rechtsmittelverfahren – genauer Berufung oder Revision – einzuleiten, um im Rahmen der Berufung eine neue Beweisaufnahme durchführen zu können bzw. im Revisionsverfahren das Urteil auf Fehler überprüfen zu lassen.

Nachdem eine Entscheidung rechtskräftig geworden ist, rückt die Begleitung des Strafvollstreckungsverfahrens in den Fokus. Auch hier gilt es je nach Verfahrensstand eine einzelfallgerechte Lösung zu entwicklen, um mit Blick auf die Probleme, die ein Strafvollzug praktisch mit sich bringt, zeitnah reagieren zu können.

Ein Strafverfahren durchläuft verschiedene Verfahrensabschnitte – vom Ermittlungsverfahren über das Zwischen- und Hauptverfahren bis hin zum Rechtsmittel- und Strafvollstreckungsverfahren. Jeder dieser Abschnitte bringt seine ganz eigenen rechtlichen Herausforderungen und strategische Fragestellungen mit sich.

Strafrechtliche Compliance schützt Unternehmen und Verantwortliche vor rechtlichen Risiken. Verstöße können erhebliche Folgen haben – finanziell wie reputativ.

Ich unterstütze Sie bei der Prävention, der Aufarbeitung möglicher Verstöße und der Umsetzung wirksamer Compliance-Strukturen. Dazu zählen etwa Korruptionsprävention, Vermögensdelikte im Unternehmenskontext und interne Verdachtsfälle.

Nehmen Se gerne Kontakt für eine individuelle Beratung auf.

Erfolgreiche Strafverteidigung hängt nicht nur von rechtlichen Maßnahmen ab – auch die richtige Strategie und Kommunikation sind entscheidend.

Ich berate Sie bei der Planung Ihrer Verteidigung, der Abstimmung von Stellungnahmen und dem Umgang mit Behörden, Ermittlern oder Medien. Ziel ist, Ihre Interessen konsequent zu wahren und Risiken zu minimieren.

Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.

Bei Unternehmensgründungen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen kommt es auf rechtlich sichere Strukturen an – frühzeitige Beratung kann Risiken vermeiden.

Durch meinen Bildungsweg mit gesellschaftsrechtlichem Einschlag sowie meine berufliche Vorerfahrung in mehreren Notariaten begleite ich Ihre Gründungspläne und laufenden gesellschaftsrechtliche nAngelegenheiten und bilde damit die Schnittstelle zwischen der Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen und strafrechtlicher Compliance.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf, um Ihr Vorhaben zu besprechen.

Warum KANZLEI:KREMERS aus Viersen?

KONNEKTIVITÄT

Meine Kanzlei in Viersen ist verkehrsgünstig gelegen und sowohl über die A52 aus Düsseldorf als auch über die A61 aus Köln bequem mit dem Auto erreichbar. Neben der telefonischen und digitalen Erreichbarkeit biete ich Ihnen ein Terminportal, über das kurzfristige Termine in meinen Kanzleiräumen sowie digitale Besprechungen reserviert und eine schriftliche und digitale Live-Rechtsberatung gebucht werden können. 

KONNEXITÄT

Meine berufliche Erfahrung erstreckt sich nicht nur auf das Strafrecht, sondern hat durch meine Tätigkeit in verschiedenen Notariaten auch einen umfassenden zivilrechtlichen Einschlag erfahren. So kann ich Ihnen in an das Strafverfahren angrenzenden Rechtsfragen kompetent zur Seite stehen, was eine ganzheitliche Beratung aus einer Hand ermöglicht.

INDIVIDUALITÄT

Strafrecht lebt von individuellen Entscheidungen. Mir ist es ein Anliegen, Ihnen die teils komplexen rechtlichen Fragestellungen und die darauf aufbauenden Verteidigungsperspektiven verständlich aufzuzeigen und mit Ihnen gemeinsam die bestmögliche Strategie zu entwickeln. Selbstredend halte ich Sie – auch mittels meines rechtssicheren Mandantenportals – über den Stand und Fortschritt in Ihrem Verfahren auf dem Laufenden.

Kontakt

Sie erreichen mich zu den Geschäftszeiten per Telefon – in Notfällen 24/7 über meine Notfallnummer – oder jederzeit per E-Mail sowie über mein unten stehendes Kontaktformular. Alternativ können Sie über mein Terminportal unkompliziert eine Terminreservierung für Erst- oder Folgebesprechungen vornehmen.

Darüber hinaus biete ich eine professionelle pauschal vergütete Rechtsberatung, die unabhängig von einer Mandatierung genutzt werden kann.

Telefon: 02162 919 3131 
Telefax: 02162 919 3290
Mobil:    01573 6622 000
E-Mail:   [email protected]

Mo.-Do.: 08:30-18:00 Uhr
Fr.: 08:30-15:00 Uhr
und nach Absprache

Vereinbarung von Besprechungsterminen über mein Terminportal:

Über das Terminportal (Button unten) können Sie online ohne vorherigen telefonischen Kontakt unkompliziert einen Termin zu einer Besprechung (Erst- und Folgebesprechnung) vereinbaren – wahlweise in meinen Kanzleiräumlichkeiten in Viersen oder digital per Online-Meeting.

Natürlich können Sie mich auch ohne die Vereinbarung eines festen Termins über meine Büro- oder Mobilnummer sowie per E-Mail erreichen. In Notfällen steht Ihnen zusätzlich eine 24/7-Notfallnummer zur Verfügung.

Kostenpflichtige, gezielte und einmalige Beratung zu Ihrer rechtlichen Fragestellung – ganz ohne Bindung:

Im Rahmen meiner Rechtsberatung biete ich Ihnen zwei Modelle an, die jeweils nicht darauf ausgerichtet sind, ein Mandatsverhältnis begründen, sondern nur eine rechtliche Beratung zu einer konkreten Fragestellung umfassen und pauschal vergütet werden:

  1. Live-Rechtsberatung
    Ziel meiner digitalen Live-Rechtsberatung ist es, Ihnen entweder in einem digitalen Videogespräch oder in meinem Kanzleiräumlichkeiten eine unmittelbare rechtliche Einschätzung zu Ihrem Anliegen zu bieten. Vorteil dieses Angebotes ist eine konkrete 1 zu 1-Beratung, in der natürlich auch Rückfragen gestellt und mehrere Themen auf einmal behandelt werden können. Nachteil ist, dass Ihnen im Nachgang keine von mir zu Ihrem Problem schriftlich verfasste Antwort vorliegt. Dieses Live-Rechtsberatungsmodell wird pauschal vergütet: 30 Minuten 200 EUR inkl USt., 1 Stunde 350 EUR inkl. USt.
  2. Schriftliche Rechtsberatung

    Alternativ zu der Live-Rechtsberatung biete ich Ihnen auch an, eine rechtliche Fragestellung schriftlich zu einem vorher abgestimmten, am Aufwand orientierten Pauschalpreis zu beantworten. Diese Alternative bietet sich sowohl bei vielschichtigen Fragen, die ggf. bei einer mündlichen Beratung nicht hinreichend verständlich dargelegt werden können als auch bei kleinen Fragen an, die in weit unter einer Stunde von mir beantwortet werden können und deshalb nicht die statischen Kosten der Live-Rechtsberatung auslösen.

Weitere Informationen zum Ablauf und den Stornierungsbedingungen finden Sie auf der Informationsseite zur Rechtsberatung.

Kontaktieren Sie mich gerne, um die für Sie passende Lösung zu finden – nutzen Sie dazu neben den oben genannten Kontaktmöglichkeiten auch mein Kontaktformular.

Rückruftermin bei Nichterreichbarkeit:

Das Berufsfeld des Rechtsanwaltes – insbesondere des Strafverteidigers – bringt es mit sich, dass unvorhersehbare Umstände zur kurzfristigen Verhinderung führen können. 

Diesem Problem begegne ich offen und lösungsorientiert und biete Ihnen deshalb an, Sie zu einem bei mir sicher freien und gleichzeitig von Ihnen gewählten Timeslot zurückzurufen. Die nachfolgend buchbaren, kostenfreien Telefontermine sind deshalb zur Gewährleistung der Wahrnehmbarkeit bewusst in die frühen bis späten Abendstunden gelegt.

Sollten Sie ein dringendes Anliegen haben, das keinen Aufschub zulässt, kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail oder in außerordentlichen Notfallen über meine 24/7 besetzte Notfallnummer.

Rechnungsbegleichung über mein Online-Rechnungsportal:

Über das digitale Rechnungsportal können Sie Ihre Rechnungen bequem per PayPal, Apple- und Google-Pay sowie Kreditkarte und Klarna begleichen. Geben Sie bitte zur Zuordnung Ihrer Zahlung neben Ihren Kontaktdaten meine Rechnungsnummer in dem dafür vorgesehenen Feld an und achten Sie auf eine korrekte Angabe des Rechnungsbetrages (Betrag inkl. USt.), um Korrekturrechnungen zu vermeiden.

Alternativ kann der Rechnungsbetrag natürlich wie gewohnt auf das folgende Konto überwiesen werden:

Zahlungsempfänger: Rechtsanwalt Fabian Kremers
Bank: Deutsche Bank AG
IBAN: DE96 3107 0206 0075 3566 00
BIC: PBNKDEFF

Karriere

Unabhängig davon, ob als Schüler oder Student mit verhältnismäßig wenig oder gar keiner Vorerfahrung oder als Referendar im Rahmen der Wahlstation, bewerben Sie sich gerne, wenn Sie einen ersten oder vertieften Einblick in das Berufsfeld eines Rechtsanwaltes und Strafverteidigers erhalten und aktiv mitarbeiten möchten. Zu der für Sie passenden Stellenausschreibung gelangen Sie über die nachfolgenden Felder; bewerben Sie sich aber auch gerne eigeninitiativ.

Sie möchten ein verpflichtendes oder freiwilliges Praktikum vor, während oder nach Ihrer Schul- oder Studienzeit nutzen, um zu erfahren, ob der Beruf des Rechtsanwaltes und Strafverteidigers und die damit einhergehenden akademischen und praktischen Anforderungen zu Ihnen passen? Bewerben Sie sich gerne!

Ihr Aufgabenbereich:

  • Je nach Fähigkeiten: Eigenständige, angeleitete Mitarbeit mit direktem Mandantenkontakt
  • Erstellung und Überarbeitung von Schriftsätzen
  • Rechtsprechungs- und Literaturrecherche
  • Teilnahme an Gerichtsverhandlungen

Ihr Mehrwert für die Zukunft

  • „Möchte ich Rechtsanwalt auf dem Bereich des Strafrechts werden?“: Sie werden es herausfinden.
  • Möglichkeit zur Aneignung von Grundlagen und ggf. Vertiefungen des materiellen Straf- und Strafprozessrechtes
  • Möglichkeit zu strukturierter Arbeit unter realen Bedingungen
  • Feedback auf Augenhöhe
  • ggf. Option auf Übernahme als Werkstudent / geringfügig Beschäftiger

Rahmen:

  • Start: ab sofort 
  • Ort: Präsenz- und teilweise Remotearbeit möglich, sofern digitale Anbindung vorhanden

Interesse?

Dann freue ich mich auf Ihre Bewerbung über das unten verlinkten Bewerbungsportal oder per E-Mail mit kurzem Anschreiben, Lebenslauf und gewünschtem Zeitraum an:

[email protected]

Fabian Kremers
Rechtsanwalt, Strafverteidiger

Sie möchten Ihre Wahlstation nutzen, um examensrelevante Praxiserfahrung mit Feedback auf Augenhöhe zu sammeln und gleichzeitig noch genug Freiraum zur Bewältigung der eigenen Lernziele? Bewerben Sie sich gerne!

Ihr Aufgabenbereich:

  • Eigenständige Mitarbeit mit direktem Mandantenkontakt
  • Erstellung und Überarbeitung von Schriftsätzen (u. a. Einlassungen, Anträgen, Stellungnahmen)
  • Rechtsprechungs- und Literaturrecherche, die in der Praxis wirklich zählt
  • Aufbereitung von Ermittlungsakten
  • Teilnahme an JVA-Besuchsterminen
  • Vorbereitung und ggf. Wahrnehmung eigener Gerichtstermine entsprechend Ihres Ausbildungs- und Wissensstadiums

Ihr Mehrwert für das zweite Staatsexamen:

  • Möglichkeit zur Aneignung vertiefter Kenntnisse im materiellen Straf- und Strafprozessrecht
  • Möglichkeit zu strukturierter Arbeit unter realen Bedingungen
  • Optional: Aktenvorträge unter Examensbedingungen mit ehrlichem Feedback

Rahmenbedingungen:

  • Start: ab sofort ausschließlich für die Wahlstation
  • Ort: Präsenz- und teilweise Remotearbeit möglich, sofern technische Infrastruktur vorhanden

Interesse?

Dann freue ich mich auf Ihre Bewerbung im unten verlinkten Bewerbungsportal oder per E-Mail mit kurzem Anschreiben, Lebenslauf und gewünschtem Zeitraum an:

[email protected]

Fabian Kremers
Rechtsanwalt, Strafverteidiger