Strafverteidigung

Anwaltliche Verteidigung im Strafverfahren – nach Tatvorwurf und Verfahrensstand

Nichts macht den Menschen so unverträglich wie das Bewusstsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben. -Richard Widmark

Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, Vertrauen zu schenken, wo es jeder verweigert; Mitgefühl zu entfalten, wo die Gefühle erstorben sind; Zweifel zu säen, wo sie keiner mehr hat; und Hoffnung zu pflanzen, wo sie längst verflogen war. -Gerhard Strate

Wir Strafverteidiger sind gezwungen, uns mit den unangenehmsten Menschen auf diesem Planeten zu beschäftigen, mit Menschen, die richtig und falsch nicht unterscheiden können, die vor Gericht lügen, um zu bekommen, was sie wollen, mit Menschen, die sich nicht dafür interessieren, wer im Laufe eines Verfahrens verletzt wird. Es ist unsere Arbeit – die uns auferlegte Pflicht – als Strafverteidiger, unsere Mandanten vor solchen Menschen zu beschützen. -Cynthia Roseberry

Konfliktverteidigung ist ein Ehrentitel. Damit ist der prinzipielle Konflikt zwischen dem Strafanspruch des Staates und der Unschuldsvermutung des Angeklagten bezeichnet. Dieser Konflikt muß ausgetragen werden. Wer nicht bereit ist, diesen Konflikt zu jeder erforderlichen Zeit und aus jedem erforderlichen Grund auszutragen, kann nicht Strafverteidigung betreiben. -Eberhard Kempf

Ein Mann sitzt auf dem Sofa | KANZLEI:KREMERS
Ein Mann sitzt auf dem Sofa | KANZLEI:KREMERS

Strafverteidigung bedeutet frühzeitige, konsequente und sachliche Wahrnehmung der Rechte des Beschuldigten. Die Verteidigung richtet sich sowohl nach dem konkreten Tatvorwurf als auch nach dem Stand des Strafverfahrens. Ziel ist es, Risiken zu begrenzen und Verfahrensfehler konsequent zu nutzen.

Zugänge zur Strafverteidigung

Die anwaltliche Strafverteidigung lässt sich aus zwei Perspektiven betrachten: nach dem erhobenen Tatvorwurf (materielles Strafrecht) und nach dem aktuellen Stand des Verfahrens (prozessuale Situation).

Strafverteidigung nach Tatvorwurf

Der Ausgangspunkt der Verteidigung ist regelmäßig der konkrete strafrechtliche Vorwurf. Je nach Vorwurf und der Person des Tatverdächtigen unterscheiden sich Rechtsgebiete und damit die Rechtsquellen, die rechtliche Voraussetzungen, der Strafrahmen und die Verteidigungsansätze erheblich.

Rechtsquellen sind dabei insbesondere das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung, oftmals sind aber auch speziellere Gesetze, wie beispielsweise das Jugendgerichtsgesetz, das Konsumcannabisgesetz oder das Betäubungsmittelgesetz betroffen.

Strafverteidigung nach Verfahrensabschnitt

Ebenso entscheidend ist der Stand des Strafverfahrens. Rechte, Pflichten und Verteidigungsmöglichkeiten verändern sich im Verlauf des Verfahrens erheblich. Nicht zu unterschätzen sind dabei die Möglichkeiten der Strafverteidigung schon vor Eröffnung des Hauptverfahrens. So kann bereits im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung des Verfahrens hingewirkt werden.

Zudem ist auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung 

Strafverteidigung in der nächsten Instanz

Sofern die erste Instanz kein zufriedenstellendes Ergebnis gebracht hat, kann es zweckmäßig sein, ein Rechtsmittelverfahren anzustreben. Gleichzeitig besteht ebenfalls seitens der Staatsanwaltschaft grundsätzlich die Möglichkeit, ein solches Verfahren anzustreben. Dieser „Gefahr“ muss seitens des Strafverteidigers auch entsprechend begegnet werden, auch wenn man selbst mit dem Ergebnis der Vorinstanz zufrieden war.

„Strafverteidigung“ in den Nebengebieten

Oftmals bringen Strafverfahren – unabhängig davon ob sie noch laufen oder in welchem Abschnitt und in welcher Form sie zu einem Abschluss gefunden haben, Folgeprobleme aus anderen Rechtsgebieten mit sich. Gute Strafverteidigung geht also über das eigentliche Strafverfahren hinaus. Neben verwaltungsrechtlichen Problemen (beispielsweise einer Wohnungsverweisung gem. § 34a PolG NRW im Rahmen eines Vorwurfs der häuslichen Gewalt) können auch zivilrechtliche Fragen (beispielsweise Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche) eine nicht unerhebliche Rolle spielen.

Verständnis von Strafverteidigung

Strafverteidigung bedeutet die konsequente Wahrnehmung der Rechte des Beschuldigten in jeder Phase des Strafverfahrens. Maßgeblich ist dabei nicht nur der erhobene Tatvorwurf, sondern auch der jeweilige Stand des Verfahrens sowie die konkrete prozessuale Situation.

Ein wesentlicher Bestandteil der Verteidigung ist die frühzeitige rechtliche Einordnung des Vorwurfs. Bereits im Ermittlungsverfahren werden häufig entscheidende Weichen gestellt, etwa durch den Umgang mit Vorladungen, Durchsuchungsmaßnahmen oder ersten Stellungnahmen gegenüber den Ermittlungsbehörden.

Die Verteidigung erfolgt stets auf der Grundlage einer sorgfältigen Aktenanalyse und einer realistischen Einschätzung der rechtlichen und tatsächlichen Ausgangslage. Ziel ist es, Verfahrensfehler zu erkennen, Rechte konsequent durchzusetzen und belastende Folgen für den Mandanten so früh wie möglich zu begrenzen.

Strafverteidigung verlangt dabei nicht pauschale Lösungen, sondern eine individuelle Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls.

Typische Situationen in der Strafverteidigung

Mandanten wenden sich häufig in unterschiedlichen Verfahrenssituationen an einen Strafverteidiger. Dazu gehören insbesondere:

  • Vorladung als Beschuldigter durch Polizei oder Staatsanwaltschaft

  • Durchsuchung oder Beschlagnahme von Unterlagen und Datenträgern

  • Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

  • Zustellung einer Anklageschrift

  • Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung

  • Prüfung und Einlegung von Rechtsmitteln

In jeder dieser Situationen bestehen unterschiedliche Rechte, Pflichten und taktische Möglichkeiten. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, Fehlentscheidungen zu vermeiden und den weiteren Verlauf des Verfahrens sachgerecht zu steuern.

Tätigkeit als Strafverteidiger

Die anwaltliche Tätigkeit erfolgt für Mandanten aus der Region sowie darüber hinaus. Die Vertretung umfasst die Verteidigung in allen Verfahrensabschnitten vor den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten.

Unabhängig vom Tatvorwurf oder Verfahrensstand steht eine sachliche, strukturierte und rechtlich fundierte Verteidigung im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit.

Kontaktaufnahme

In strafrechtlichen Angelegenheiten kann eine frühzeitige anwaltliche Beratung von entscheidender Bedeutung sein. Bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens werden häufig Weichen gestellt, die den weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen.

Die Kontaktaufnahme erfolgt vertraulich. Auf Wunsch kann zunächst eine erste Einschätzung der rechtlichen Situation erfolgen. Termine werden nach Vereinbarung vergeben oder können über das digitale Terminportal selbstständig gebucht werden. Für weitere Informationen besuchen Sie gerne die Kontaktseite.

Melden Sie sich gerne für ein Erstgespräch!