FAQ
FAQ - Fragen und Antworten zu rechtlichen Standardproblemen
Auf dieser Seite finden Sie Kurzantworten zu den Standardfragen, die sich im allgemeinen Strafrecht, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht und auch im Zivil- und Verwaltungsrecht in Verbindung mit einem Strafverfahrens stellen. Selbstredend ersetzen diese Antworten keine individuelle Rechtsberatung und stellen auch nicht den Anspruch daran. Vielmehr sollen sie dabei helfen, die aktuelle Situation besser einschätzen zu können, um dann eventuell die Frage nach der Beauftragung eines Rechtsanwalts besser beantworten zu können. Für eine individuelle Beratung nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf – nutzen Sie dazu auch mein Kontaktformular.
Allgemeines Strafrecht
Wie reagierte ich bei einer polizeilichen vorladung?
Es besteht – anders als bei der staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Vorladen – keine Pflicht zum Erscheinen. Oftmals bietet es sich sogar an, diesen Termin nicht wahrzunehmen, da man entweder noch keinen Rechtsanwalt beauftragt hat, der einen zu diesem Termin begleiten sollte, oder aber noch keinen Blick in die Ermittlungsakte werden konnte und deshalb dort das erste Mal konkret mit dem Tatvorwurf konfrontiert werden würde.
Wann gelte ich als vorbestraft?
Vorbestraft ist man grundsätzlich nach jeder rechtskräftigen Verurteilung. Viel entscheidender in der Praxis ist jedoch die Frage, ab wann eine Verurteilung im Führungszeugnis steht. Das Führungszeugnis enthält nach § 30 Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) den über eine Person im Bundeszentralregister gespeicherten Inhalt.
Als Faustregel kann man für die meisten Fälle festhalten, dass eine Verurteilung dann nicht ins Führungszeugnis aufgenommen wird,
- wenn das Register nur eine Verurteilung enthält und
- wenn sie – im Falle einer Geldstrafe – bei unter 90 Tagessätzen liegt, oder
- wenn sie – im Falle einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten – zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Kann ich eine Strafanzeige zurücknehmen?
Bevor man die Frage vernünftig beantworten kann, muss der Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafbefehl aufgezeigt werden. Eine Strafanzeige ist die Anzeige einer Straftat bei der Polizei. Diese ist niemals Verfolgungsvoraussetzung, sondern bringt nur das Verfolgungsinteresse des Anzeigenden zum Ausdruck. Ein Strafantrag ist bei bestimmten (angezeigten) Delikten (bspw. der einfachen Körperverletzung gem. § 230 StGB erforderlich dafür, dass (abgesehen von dem Vorliegen besonderen öffentlichen Interesses) eine Strafverfolgung überhaupt erfolgt.
Eine Strafanzeige kann nicht zurückgenommen werden, ein Strafantrag schon. Gleichwohl kann gegenüber der Polizei nach erfolgter Strafanzeige gegenüber Polizei / Staatsanwaltschaft / Gericht verlauten lassen, kein Interesse an einer Strafverfolgung mehr zu haben, was sich günstig für den einst Angezeigten auswirkt.
Kommt es immer zu einer Hauptverhandlung?
Zu einer mündlichen Verhandlung kommt es – abgesehen vom Strafbefehlsverfahren – nur dann nicht, wenn das Verfahrn schon im Ermittlungsverfahren eingestellt oder die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen wurde.
Letzteres ist relativ unwahrscheinlich, weshalb es Aufgabe des Strafverteidigers schon vor einer Hauptverhandlung ist, bspw. mittels einer sog. Einlassung eine Gegendarstellung zu präsentieren, die dazu führt, das Verfahren eingestellt wird. Ob und inwieweit sich ein Vorwurf für dieses Vorgehen eignet, lässt sich nicht pauschal beantworten und bedarf einer Einzelfallpürüfung-
Welche Kosten entstehen für mich?
Die Kosten sind anders als im Zivilrecht nicht abhängig von einem sog. Streitwert (diesen gibt es im Strafrecht nicht), sondern hängen vom Umfang und der Komplexität des Falles ab und lassen sich nicht pauschal festlegen. Selbstverständlich sprechen wir im Zuge meiner Beratung auch über die zu erwartenden Kosten bzw. schließen frühzeitig eine transparente Vergütungsvereinbarung.
Bekomme ich Prozesskostenhilfe?
Anders als im Zivilrecht gibt es im Strafrecht abgesehen von sog. Beratungsscheinen (mit denen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Rechtsberatung gedeckt werden können) keine finanzielle Unterstützung eines Betroffenen zur Deckung der Verteidigerkosten.
Gleichwohl gibt es Fälle sog. notwendiger Verteidigung, in denen die Kosten des Strafverteidigers (vorerst) von der Staatskasse getragen und nur im Falle der Verurteilung von dem Verurteilten an die Staatskasse zurückzuzahlen sind. Die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung sind jedoch niemals an die wirtschaftlichenverhältnisse des Betroffenen, sondern bspw. an die Schwere der Tat geknüpft.
Kann Schweigen Nachteile haben?
Grundsätzlich gilt der Grundsatz: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Durch den sog. nemo tenetur se ipsum accusare-Grundsatz, der besagt, dass sich niemand selbst belasten muss, hat jeder Beschuldigte, Angeschuldigte und Angeklagte in allen Verfahrensstadien (anders als bspw. ein Zeuge) das Recht zu schweigen.
Insofern kann vollständiges Schweigen niemals zum Nachteil eines Angeklagten ausgelegt und deshalb strafbegründend- oder -schärfend berücksichtigt werden. Gleichwohl kann sog. Teilschweigen, also das gezielte Schweigen zu Teilbereichen des Tatvorwurfs bei im Übrigen (geständiger) Einlassung nachteilig ausgelegt werden, was bei der Verteidigungsstrategie und Vorbereitung der Einlassung zu berücksichtigen ist.
Was ist ein Tagessatz?
Ein Tagessatz beschreibt die Einheit, in der Geldstrafen auferlegt werden. Man unterscheidet bei einer Geldstrafe zwischen der Tagessatzhöhe und der -anzahl.
Die Tagessatzhöhe bemisst sich an dem durchschnittlichen Netto-Einkommen des Angeklagten. Als Faustformel gilt: Nettoeinkommen / 30 = Tagessatzhöhe. Von dieser Faustformel werden jedoch bei besonderen Umständen, etwa bei Unterhaltszahlungen, Abschläge gemacht.
Die Tagessatzanzahl wiederum ist Ausdruck der Schuld. Je höher die Anzahl der Tagessätze ist, desto höher erachtete das Gericht die Schuld des Verurteilten.
Das Produkt von Tagessatzanzahl und -höhe ergibt dann die zu zahlende Geldstrafe (bspw. bei 30 Tagessätzen á 10 EUR ergibt sich eine Geldstrafe i. H. v. 300 EUR). Diese ist ohne weitere Vorkehrungen zu einem bestimmten Stichtag komplett zu zahlen. Bei Vorbringen besonderer Umstände kann jedoch auch ein Ratenzahlungsplan vereinbart werden.
Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist vergleichbar mit einem Urteil in einer abgeschwächten Form. Mittels eines solchen Strafbefehls kann ohne die Durchführung einer mündlichen Verhandlung eine Strafe festgesetzt werden. Ein Strafbefehl kommt nur unter den in § 407 StPO genannten Voraussetzungen in Betracht und betrifft eher „kleinere“ Delikte.
Sollte man einen Strafbefehl erhalten haben, kann man diesen entweder durch Verstreichenlassen der Einspruchsfrist rechtskräftig werden lassen, wodurch die dort festgesetzte Strafe maßgeblich wird oder fristgemäß Einspruch einlegen (lassen). Nach erfolgtem Einspruch kommt es dann – wie bei einem normalen Strafverfahren erster Instanz – zu einer mündlichen Verhandlung.
Ein Einspruch bietet sich insbesondere deshalb regelmäßig an, weil die Tagessatzhöhe beim Strafbefehl mangels konkreter Anhaltspunkte vom Gericht geschätzt wird und mitunter viel zu hoch angesetzt worden sein kann.
Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?
Bei einem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bemühen sich Beschuldigter und Geschädigter um eine außergerichtliche Kompensation (bspw. eine Geldzahlung), die das verursachte Unrecht schmälern soll. Ein erfolgreicher Ausgleich kann sich strafmildernd auswirken.
Steuerstrafrecht
Wann liegt eine Steuerhinterziehung vor?
Eine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn gegenüber dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder steuerlich erhebliche Tatsachen verschwiegen werden und dadurch Steuern verkürzt werden. Auch das Nichtabgeben von Steuererklärungen kann strafbar sein.
Wie verhalte ich mich bei einer Durchsuchung?
Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine Angaben zur Sache. Sie sind nicht verpflichtet, spontan Erklärungen abzugeben. Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger, dieser prüft die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und koordinieren die weitere Verteidigung.
Ist eine Selbstanzeige noch möglich?
Eine wirksame Selbstanzeige kann unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit bewirken. Sie muss vollständig, rechtzeitig und formal korrekt erfolgen. Fehler führen häufig zur Unwirksamkeit – daher sollte sie niemals ohne anwaltliche Begleitung erfolgen.
Droht mir eine Freiheitsstrafe?
Das hängt (nicht nur im Steuerstrafrecht, sondern in allen Gebieten des Strafrechts) von der Schwere der Tat und den Umständen des Einzelfalls sowie Ihrer Person ab. Im Steuerstrafrecht kommt es insbesondere auf die Höhe der verkürzten Steuern an. In vielen Fällen ist eine Geldstrafe möglich; bei hohen Beträgen oder erschwerenden Umständen kann auch eine Freiheitsstrafe in Betracht kommen. Ziel der Verteidigung ist regelmäßig eine möglichst diskrete und sanktionsarme Lösung.
Wirtschaftsstrafrecht
Was heißt Wirtschaftsstrafrecht?
Hierzu zählen u. a. Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Korruptionsdelikte oder Bilanzdelikte. Häufig betreffen diese Verfahren Unternehmer, Geschäftsführer oder leitende Angestellte.
Warum sind diese Verfahren oft komplex?
Sie betreffen meist umfangreiche Akten, komplexe Vertragsstrukturen und betriebswirtschaftliche Fragestellungen. Neben strafrechtlichen Risiken stehen oft auch berufliche und wirtschaftliche Existenzen auf dem Spiel.
Darf mein Unternehmen durchsucht werden?
Geschäftsräume dürfen genauso wie Privatwohnungen bei Vorliegen der Voraussetzungen durchsucht werden. Bei einer Durchsuchung werden Geschäftsunterlagen und Datenträger sichergestellt. Wichtig ist ein strukturiertes Verhalten vor Ort und eine sofortige rechtliche Begleitung, um Rechte zu wahren und Schäden zu begrenzen.
Kann ich als Geschäftsführer "Haften"?
Kurz gesagt: Ja. Strafrechtliche Verantwortung („Haftung“) knüpft regelmäßig an die handelnde Person an. Eine sorgfältige Prüfung der Organisationsstrukturen und Entscheidungsprozesse ist daher zentraler Bestandteil der Verteidigung.
Wie kann ein Verfahren diskret enden?
In geeigneten Fällen kommen Einstellungen gegen Auflagen oder Geldauflagen in Betracht. Ziel ist häufig eine Lösung ohne öffentliche Hauptverhandlung.
Jugendstrafrecht
Wann ist Jugendstrafrecht anwendbar?
Für Jugendliche (14–17 Jahre) gilt das Jugendstrafrecht ausnahmslos. Bei Heranwachsenden (18–20 Jahre) kann es ebenfalls angewendet werden, wenn die Reifeentwicklung einem Jugendlichen entspricht.
Was ist Ziel des Jugendstrafrechts?
Im Vordergrund steht der Erziehungsgedanke, nicht die Bestrafung. Das Gericht prüft, welche Maßnahmen geeignet sind, zukünftige Straftaten zu vermeiden.
Droht meinem "Kind" eine Haftstrafe?
Jugendstrafe (Freiheitsstrafe) ist das letzte Mittel. Häufig werden zunächst Erziehungsmaßregeln, Auflagen oder Arbeitsleistungen verhängt.
Welche Rolle spielen Eltern?
Eltern haben Anwesenheitsrechte und werden regelmäßig in das Verfahren einbezogen. Eine enge Abstimmung mit dem Verteidiger ist sinnvoll.
Zivil- und Verwaltungsrecht
Was ist ein Adhäsionsverfahren?
Im Adhäsionsverfahren können zivilrechtliche Ansprüche (z. B. Schadensersatz oder Schmerzensgeld) direkt im Strafprozess geltend gemacht werden.
Was ist ein Gewaltschutzverfahren?
Bei Vorwürfen wie Körperverletzung, Bedrohung oder Stalking im Rahmen einer bestehenden oder beendeten Partnerschaft / Ehe kann parallel zum Strafverfahren auf Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz eine einstweilige Verfügung durch das zuständige Familiengericht erlassen werden. Auch ohne strafrechtliche Verurteilung können damit Kontakt- oder Näherungsverbote ergehen.
Was ist eine polizeiliche Wohnungsverweisung?
Bei bestimmten Vorwürfen – insbesondere im häuslichen Bereich – kann die Polizei eine befristete Wegweisung aussprechen. Diese Maßnahme ist verwaltungsrechtlicher Natur und kann mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.
Muss ich nach einer Verweisung weiter Miete zahlen?
Ja. Eine polizeiliche Wohnungsverweisung oder eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz ändert grundsätzlich nichts an bestehenden mietvertraglichen Verpflichtungen. Ob und in welchem Umfang Zahlungsansprüche angepasst werden können, hängt vom Einzelfall ab (z. B. Nutzungsregelungen, interne Ausgleichsansprüche).
Muss ich nach einer Verurteilung Schadensersatz zahlen?
Nicht automatisch – aber faktisch häufig. Eine strafgerichtliche Feststellung kann im Zivilprozess erhebliche Indizwirkung haben. Deshalb müssen strafrechtliche und zivilrechtliche Risiken gemeinsam betrachtet werden.
Was sind verwaltungsrechtliche Folgen einer Verurteilung?
Neben der eigentlichen Strafe drohen bei einer rechtskräftigen Verurteilung etwa eine Gewerbeuntersagung, ein Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis, fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen oder berufsrechtliche Konsequenzen.
Kann meine Fahrerlaubnis entzogen werden?
Unabhängig vom Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung überprüfen (z. B. durch MPU-Anordnung). Selbst bei Einstellung des Strafverfahrens sind solche Maßnahmen möglich.
Kann meine Waffenerlaubnis entzogen werden?
Ja. Bereits Ermittlungsverfahren können Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit begründen. Die Waffenbehörde entscheidet eigenständig und ist nicht an den Ausgang des Strafverfahrens gebunden.
Kann meine Gewerbeerlaubnis entzogen werden?
Unter bestimmten Umständen ja. Bei Vorwürfen wie Betrug, Insolvenzdelikten oder Schwarzarbeit kann die Gewerbebehörde eine Unzuverlässigkeit annehmen und eine Gewerbeuntersagung prüfen.
Gibt es beamtenrechtliche Auswirkungen?
Bei der Verurteilung eines Beamten oder Beschäftigen im öffentlichen Dienst kann neben dem Strafverfahren ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Dieses folgt eigenen Regeln und kann im Extremfall zur Entfernung aus dem Dienst führen.

